Dienstag, 20. Februar 2024

Das Bachoffsche Schloss

Publikation über das Rittergut und Wasserschloss Dobitschen heute für den internationalen Buchhandel freigegeben…

Sonntag, 4. Februar 2024

Konzept vom 23. November 2023


International Burnout Fund
Vorbeugung - Behandlung und Erforschung - Integration - Inklusion
Ganzheitliche und nachhaltige Rehabilitation
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Natel 0041(0)79 335 08 12 Tel/Fax 0041(0)71 440 11 10
Erwin Feurer, Egnacherstrasse 79, CH-9320 Frasnacht – www.erwinfeurer.blogspot.com
Konzept(Entwurf)
Wasserschloss Dobitschen
„Leben in traumhaft schöner Landschaft
mit bedeutender Historie."
„Zuflucht, Begegnung und Kultur im Rittergut Dobitschen."
Ein sozio-kulturelles
Kommerz-
, Kunst- und Bauprojekt.
Erstellt am 23. November 2023
Konzeptverfasser:
Erwin Feurer
Wasserschloss Dobitschen
D-04626 Dobitschen
schlossdobitschen@gmail.com
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A. Visionen und Utopien für ein ehemaliges Rittergut und Wasserschloss
„Utopien sind Wunschbilder, die der Gegenwart weit enteilen, das Mögliche im Wirklichen erkunden und
Blaupausen einer anderen und besseren Zukunft liefern. In ihnen verrät die Gesellschaft nicht nur wie sie ist,
in ihnen befindet sie auch darüber, wie sie sein soll. Indem sie sich den restriktiven Bedingungen der Realität
entziehen, einen radikalen Bruch mit Gegenwart und Vergangenheit vollziehen und eine ideale Gegenwelt
zu ihnen aufbauen, setzen Utopien alte Denk-, Handlungs- und Sehgewohnheiten außer Kraft und unbe-
kannte Wahrnehmungs-, Hör- und Sichtweisen ins Werk. Meist kommen sie zum Zug, wenn Denken und Sein,
Möglichkeiten und Wirklichkeit sich im krassen Missverhältnis befinden und das „historisch-gesellschaftliche
Sein" gesprengt und verändert werden muss."1
1. Vorbemerkungen
1.1. Am 18. Oktober 2023 ist in Berlin der Kaufvertrag für das Schloss Dobitschen zwischen der Erbengemein-
schaft Philipp und Erwin Feurer notariell beglaubigt worden. Am 1. November 2023 durfte das Schloss in Be-
sitz genommen werden; Studenten der Uni Weimar unter der Leitung von Prof. Eckardt begannen gleichen-
tags im Rahmen eines Reallabors Projekt- und Konzeptarbeiten über Chancen und Möglichkeiten dieser
Gegend insgesamt sowie zu Dobitschen und dem Wasserschloss im Besonderen.
1.2. Ebenfalls am 1. November 2023 ist mit der Beräumung des enorm vermüllten Schlosses begonnen wor-
den; am 4. November konnten die Bewohner von Dobitschen und Umgebung im Rahmen eines Sobbotniks
seit rund 20 Jahren ein erstes Mal wieder in „ihr" Schloss und am Abend fand bereits ein traumhaft schönes
Konzert statt, welches von Martin Burkhardt, der sich bereits seit Jahren um den Erhalt des Schlosses bemüht
und dazu bereits ein grosses Netzwerk zusammengestellt hat, initiiert wurde. Der Aufmarsch der Bevölkerung
war überwältigend.
1 Rudolf Maresch, Zeit für Utopien, in Maresch / Rötzer 2004
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1.3. Seit der Wende 1989, vor allem jedoch mit Übergang in Privatbesitz im Jahre 2000 ist ein Zerfall des
Schlosses und insbesondere des Vorwerks, bestehend aus Gutshof und Stallungen im Gange, der auch
durch Notsicherungsmassnahmen nicht nachhaltig gebremst werden konnte. Im Jahre 2004 sind Teile des
Gutshofs durch einen Brand zerstört worden.
1.4. Eine Bestandesaufnahme und Auslegeordnung ist derzeit im Gange ergänzt durch sehr viele Gesprä-
chen mit der Bevölkerung aber auch mit Vertretern der Behörden, Vertretern der Denkmalpflege auf allen
Ebenen sowie Fördermittelinstitutionen. Vorliegend ist ein Grobkonzept als Entwurf, interaktiv, dynamisch
veränderbar, das als Arbeitsgrundlage dienen soll.
1.5. Dieses Grobkonzept wird unterteilt einerseits in ein Baukonzept und andererseits in ein Nutzungskonzept.
Vorerst wird ein öffentlichkeitstaugliches und förderfähiges Nutzungskonzept erarbeitet, dem anschliessend
die baulichen Massnahmen subsumiert werden, die notwendig sind, um die geplante Nutzung umzusetzen.
Besonders zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich beim Wasserschloss Dobitschen um ein geschütztes Kul-
turdenkmal handelt, das zumindest in seiner äusseren Form nicht verändert werden darf und im Inneren mit
höchstem Respekt vor dem bedeutenden Kulturgut behandelt werden muss.
1.6. Erwähnenswert ist, dass der Gutshof, die Stallungen und die weiteren Teile des ehemaligen Ritterguts
nicht mehr unter Denkmalschutz stehen. Für eine flexible und zeitgemässe Planung mag dies ein Vorteil sein;
im Interesse der Öffentlichkeit und zu Gunsten der Sachgesamtheit Rittergut und Wasserschloss Dobitschen
sollte der Denkmalschutz wiederum auf das gesamte Anwesen inklusive sämtliche Gebäude ausgedehnt
werden.
1.7. Die Anforderungen und Auflagen der Oberen und Unteren Denkmalpflegebehörden haben höchste
Priorität; diese Prämissen decken sich im Übrigen vollkommen mit der Auffassung von Kulturgüterschutz des
Konzeptverfassers und der Eigentümerschaft.
1.8. Voraussetzung für alle zukünftigen Massnahmen ist ein gesicherter und gesunder Baukörper. Daran wird
bereits gearbeitet; diesbezüglich ist durch die Eigentümerschaft bereits ein Antrag auf Zuwendung zur Erhal-
tung und Pflege eines Kulturdenkmals bei der Deutschen Stiftung für Denkmalschutz gestellt worden beinhal-
tend die Ermittlung und Erfassung bauhistorischer Grundlagen. Die dafür notwendigen Eigenmittel werden
dabei von der Eigentümerschaft abgesichert.
1.9. Enorm wichtig ist, dem weiteren Zerfall Einhalt zu gebieten. Primäres Ziel ist, das Bauwerk gesund zu ma-
chen; ein ästhetisch hervorragendes äusseres Erscheinungsbild - in Einklang und Absprache mit der Denk-
malpflege - soll nach der Inbetriebnahme gemäss Nutzungskonzept aus einem erfolgreichen Geschäftsver-
lauf finanziert werden können.
1.10. Angestrebt wird eine finanziell jederzeit vollständige Abdeckung sämtlicher ausgeführten Arbeiten inkl.
Materialien sowie - wenn irgend möglich - keine Fremdverschuldung. Ohne bereits im Detail zu rechnen,
kann davon ausgegangen werden, dass Investitionen im 2-stelligen Millionenbereich vonnöten sein wer-
den, um die Sachgesamtheit Rittergut und Wasserschloss Dobitschen einerseits baulich den Denkmalpfle-
gekriterien entsprechend zu restaurieren und andererseits einer der Öffentlichkeit dienenden, Wohn-, Pfle-
ge- und Arbeitsplätze schaffenden Nutzung zuzuführen.
1.11. Ein Einzelner wird die anstehenden Aufgaben weder materiell noch ideell tragen und lösen können;
die Öffentlichkeit ist gefordert, sich zu einer Veränderung zu bekennen und sich damit einverstanden zu
erklären. Den zu tragenden Kosten wird mittel- und langfristig ein hoher Ertrag und Nutzen geldmässig wie
auch in puncto Lebensqualität gegenüber stehen.
1.12. Im Folgenden wird ein mögliches Nutzungskonzept vorgestellt, das für die Eigentümerschaft denkbar
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und realisierbar scheint. Es ist interaktiv, fragmentarisch aufgebaut in der Absicht, dass die Öffentlichkeit,
insbesondere Gewerbe, Handel, Industrie in und weit um Dobitschen herum sowie Körperschaften, Instituti-
onen und Vereine auf die Gestaltung und Nutzung des ehemaligen Ritterguts und Wasserschlosses Einfluss
nehmen können und sollen.
2. Ausgangslage
2.1. Am 18. Oktober 2023 hat Erwin Feurer im Namen seiner Firmen International Burnout Fund mit Sitz in CH-
9000 St. Gallen und Commerz Vision AG mit Sitz in CH-9320 Frasnacht das Wasserschloss Dobitschen mit den
dazu gehörenden Bauten und Grundstücken gekauft.
2.2. Zusammen mit dem in Starkenbach OT Naundorf ansässigen Martin Burkhardt sollen die Voraussetzun-
gen geschaffen werden, um das ehemalige Rittergut und Wasserschloss Dobitschen in eine Wohnresidenz
für ältere Menschen insbesondere auch ältere Künstler und für Pflegebedürftige aufzubauen.
2.3. In den Gebäuden des Vorwerks bzw. im Gutshaus und in den Stallungen soll ein von der Öffentlichkeit
erwünschtes und unterstütztes Zentrum für Integration und Inklusion entstehen. Im Wasserschloss ist ange-
dacht, kulturelle und künstlerische Anlässe und Veranstaltungen stattfinden zu lassen sowie Wohn- und Ge-
werberaum zu schaffen.
3. Historische Bedeutung2
3.1. Das Rittergut wurde erstmals 1204 erwähnt, als Heinrich von Dobitschen die Kirche des Ortes errichten
ließ. Nach dem Aussterben des Geschlechtes derer von Dobitschen am Ende des 16. Jahrhunderts wechsel-
te das Anwesen mehrfach den Besitzer. Von 1692 bis 1945 war es im Besitz der Familie Bachoff von
Echt.
[1] 1692 hatte es der Sächsisch-Gothaische Geheimrat Johann Friedrich I. Freiherr Bachoff von
Echt (1643–1726) von den Schaurothschen Erben erworben. 1714 wurde Dobitschen mit anderen Besitzun-
gen der Familie Bachoff von Echt unter Johann Friedrich Bachoff von Echt zu einem Fami-
lienfideikommiss vereinigt. Der barocke Um- bzw. Neubau des Schlosses erfolgte 1696.
Die Gutsanlage ist in ihrer Form noch komplett erhalten, und man erkennt den Übergang vom barocken
Wasserschloss zur späteren Nutzung.[2] Das Wasserschloss befindet sich seit dem Jahr 2000 in Privatbesitz. Bis
zum Verkauf wurde das Anwesen unter anderem von einer Agrargenossenschaft und der Musikschu-
le Schmölln genutzt.[3] Bei einem Brand am 7. April 2004 wurde das Kulturdenkmal beschädigt.
3.2.. Das Wasserschloss Dobitschen3
von Bärbel Berkholz
Das Wasserschloss in Dobitschen ließ ein Mann errichten, der folgendermaßen angesprochen wurde:
„Hochwohlgeborener Herr Johann Friedrich Freiherr Bachoff von Echt, Kaiserlicher wirklicher Reichshofrat
und Fürstlich-Sachsen-Gothaischer Premierminister, Geheimer Rats-Direktor. Kanzleidirektor auf dem Frieden-
stein." Er lebte von 1643 bis 1726 und erwarb 1697 Dobitschen. Zu diesem Zeitpunkt stand er auf der Höhe
seiner staatsmännischen Karriere.
Wie kommt ein solcher Mann ausgerechnet nach Dobitschen, in dem damals, außer dem Rittergut, nur 35
angesessene Mann lebten und zwar: ein Anspanner, 23 Häusler und 10 Handfröner. Sehr viel ist aus der
Dobitschener Geschichte bis 1700 noch nicht bekannt.
Wir wissen, dass es erstmals 1181/1214 im Zehntregister des Klosters Bosau erwähnt ist. Seit wann genau das
pleißnische Adelsgeschlecht von Dobitschen hier ansässig war, wissen wir nicht.
2 Wasserschloss Dobitschen – Wikipedia
3 Das Wasserschloss in Dobitschen (viaregia.org)
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Wir wissen aber, dass 1204 ein Ritter Heinrich, unerlaubterweise auf seinem Grund und Boden eine Kapelle
errichten ließ und damit bis zum Bischof in Naumburg Ärger auslöste.
Nach einer Strafe von 6 Mark durfte die Kapelle stehen bleiben und wurde geweiht.
Die Dobitschener Ritter gehörten immer mal zur Burgmannschaft in Starkenberg oder Altenburg. Einer war
sogar Bürgermeister in Altenburg. Und Christoph von Dobitschen endete 1531 unrühmlich durch den Scharf-
richter. weil er wohl die Säkularisation in Folge der Reformation arg übertrieben hatte und auch sonst ein
schlimmer Räuber war. So steht es jedenfalls in alten Büchern.
Nachdem das Adelsgeschlecht von Dobitschen erloschen war, kam das Gut in den nächsten hundert Jah-
ren in mehrere Hände. 1691 starb Georg Gerhard von Schauroth als kinderloser Witwer. Und nun bemühte
sich der Kanzler Bachoff von Echt um das Gut. Warum wollte der in Gotha auch durch den Waidanbau zu
Reichtum gekommene Premierminister ausgerechnet Dobitschen? Die Erklärung liegt wahrscheinlich etwa
dreißig Jahre zurück.
1672 erlosch das Altenburger Herzoghaus. Durch Erbteilung und Vergleich kam Altenburg zu Gotha und
wurde dann von dort aus regiert. Altenburg musste zunächst verwaltungsmäßig in das Herzogtum Gotha
eingegliedert werden. Diese Aufgabe fiel dem Minister Johann Friedrich Bachoff von Echt zu. Er kannte den
Altenburger Kanzleidirektor Johann Thomae sicherlich schon. Jedenfalls heiratete er 1678 die blutjunge
Magdalene Sibylle Thomae.
Wie nun der Kanzler Bachoff von Echt auf das Gut in Dobitschen aufmerksam wurde, wissen wir nicht. Je-
denfalls bemühte er sich sofort nach dem Tode Schauroths um das Gut, obwohl es der Herzog ursprünglich
für seine Hofbeamten Neitschütz und Fischer als Belohnung für treue Dienste vorgesehen hatte. Diese bei-
den wurden anderweitig abgefunden. Für die Schauroth-Erben fand sich auch eine Lösung. Johann Fried-
rich Bachoff von Echt war offensichtlich fest davon überzeugt, dass er Dobitschen zugesprochen bekommt,
denn er begann 1696 den Bau des Wasserschlosses, obwohl er das Gut erst 1697 erhielt. Er erwarb danach
Romschütz, Poderschau, Heuckendorf, Hartmannsdorf, Zschöpperitz, Schlettwein und Remstädt. Anteile und
Zinsen besaß er in etlichen anderen Dörfern.
Johann Friedrich Bachoff von Echt war schon fast sechzig Jahre alt, als er seinen Reichtum in Grund und
Boden anlegte. Er brauchte aber auch die Einkünfte für seine zahlreichen Kinder. Er selber blieb bis zu sei-
nem Tode in Gotha.
Dobitschen und die anderen Güter wurden von dem Gerichtsdirektor Agricola verwaltet. Agricola stammte
aus armen Verhältnissen. Der Vater war zeitig gestorben und die Mutter war Köchin im Bachoffschen Haus in
Gotha. Das Studium des einzigen überlebenden Sohnes finanzierte Johann Friedrich (I) und setzte ihn da-
nach als Verwalter seiner Güter ein.
So wurde auch Johann Friedrich Agricola, das Patenkind des Kanzlers, hier in Dobitschen geboren. Dieser
Johann Friedrich Agricola sollte eigentlich Jura studieren, ging aber als Schüler zu Johann Sebastian Bach
nach Leipzig, später dann mit dessen Sohn Phillip Emanuel nach Potsdam und wurde Musiker in der Hofka-
pelle des Preußenkönigs Friedrich II.
In Dobitschen brachte der Herrschaftswechsel allerhand Neues. Das Wasserschloss wurde errichtet, der Park
wurde angelegt. Auf der Fläche des alten Steinbruches entstand planmäßig ein neuer Ortsteil. Es wurden
dort vorwiegend Handwerker angesiedelt. 1733 werden in einer Liste 9 Handgutbesitzer und 39 Häusler auf-
gezählt, davon schon 13 in Neudobitschen. Zum Hausbau wurde den Handwerkern Land in Neudobitschen
zugewiesen, nicht verkauft.
Als z. B. einem Schuhmacher von der Altenburger Innung das Gewerbe nicht erlaubt werden sollte, drohte
er damit, dass er dann eben nach Neudobitschen ziehen würde, und dass dort die Innung nichts zu sagen
hätte.
Johann Friedrich (I) Bachoff von Echt ließ außer in Dobitschen auch in Hartmannsdorf, Poderschau und
Heuckendorf sowie in Remstädt Schlösser errichten oder total umbauen. (Romschütz wurde erst 1740 vom
Enkel, J. F. III gebaut) Die neue Kirche von 1702 sieht aus wie ein verkleinertes Schloss und wurde auch von
den Bachoffs bezahlt.
Das Dobitschener Schloss ist von einem breiten Wassergraben umgeben. Es hat auch, sicherlich durch diese
Lage bedingt, äußerlich überhaupt keine Veränderung erfahren. Es ist ganz aus Sandstein errichtet und war
ursprünglich verputzt. Die noch vorhandenen Putzreste sind demnach nun fast 300 Jahre alt. Das Dach wur-
de 1952 erneuert, weil es so undicht war, dass die Nässe schon die berühmte Stuckdecke des Steinsaales
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sehr angegriffen hatte. Diese Decke war leider nicht mehr zu retten. So wurde der Saal so umgebaut, dass
ein größerer Saal entstand und gleichzeitig Schlafräume für das damalige Lehrlingswohnheim. Äußerlich
steht das Schloss noch wir vor 300 Jahren im Wasser und ist für Gäste ein offenes Haus.
Nach dem Tod Johann Friedrichs (I) gehörten Gut und Schloss in Dobitschen seinem Sohn gleichen Namens,
der ihm auch im Amt in Gotha nachgefolgt war. Dann besaßen es nacheinander drei Söhne Johann Fried-
richs (II). Der jüngste der Söhne (16. Kind), Ludwig Heinrich war eine Berühmtheit seiner Zeit: Gesandter in
Madrid, Dichter von Kirchen- und Freimaurerliedem, Gelehrter und Büchersammler, befreundet mit Gellert
und Klopstock und von Goethe hoch geachtet. Gestorben ist er in Dobitschen, wie auch sein ältester Bru-
der. Der mittlere, Johann Friedrich III, lebte und starb in Wien. Wer hier alles in den Sommermonaten zu Be-
such weilte, ist noch zu erforschen.
Die letzte der Bachoffs, Erika von Watzdorf-Bachoff, wurde 1878 in Dobitschen geboren und war eine be-
deutende Lyrikerin. Sie setzte dem Dorf und dem Schloss mehrere literarische Denkmale. Es ist schade, dass
die Gedichte seit 1928 nicht mehr erschienen sind. Eine kleine Auswahl hatte der Kulturbund 1958 zum 70.
Geburtstag herausgegeben, als sie auch Ehrenbürgerin der Stadt Altenburg wurde.
Erika von Watzdorf-Bachoff liebte das Dobitschener Wasserschloss und nannte es ihr Vaterhaus, wie sie den
Pohlhof in Altenburg als ihr Mutterhaus bezeichnete. Das Wasserschloss in Dobitschen ist übrigens das letzte
der Bachoffschen Schlösser, das es noch gibt. Es steht seit 1959 unter Denkmalschutz. Es braucht ganz drin-
gend eine Sanierung. Das 300 Jahre alte Bohlenfundament und das Gemäuer sind schon sehr angegriffen.
Die Bewohner wollen dieses Wahrzeichen Dobitschens unbedingt erhalten.
(Quelle: „Altenburger Geschichts- und Hauskalender 1995", E. Reinhold Verlag Altenburg)
4. Grobe Zielsetzung der jetzigen Eigentümerschaft
4.1. Der Grundgedanke ist Belebung des ländlichen und städtischen Raums. Aktivierung von Passivräumen
durch den Bau eines Zentrums für Integration und Inklusion bzw. von Wohn und Lebensmöglichkeiten für
Ältere und Behinderte sowie deren Angehörige und Betreuer.
4.2. Schloss Dobitschen als Motor, Transmitter, Katalysator für eine Positionierung einer landschaftlich hoch-
attraktiven Gegend mit sehr interessanten und anständigen Menschen als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum.
4.3. Bildung eines überparteilichen, religiös/konfessionell unabhängigen, modern ausgerichteten Netzwerks,
um das Dorf Dobitschen und Umgebung durch geeignete Angebote kommerziell, kulturell und sozial trag-
fähig zu machen und der ganzen Gegend einen bedeutenden Anstoss zur Prosperierung zu geben.
4.4. Ehemaliges Rittergut und Schloss Dobitschen als Zugpferd für eine selbstbewusste innere und äussere
Entwicklung und Veränderung eines stagnierenden, leicht rückwärtsgerichteten Trends in einer sehr wertvol-
len Landschaft.
4.5. Positionierung als landschaftlich hervorragende Gegend mit hohem Erholungswert und Entwicklungspo-
tenzial.
4.6. Der natürlichen Überalterung entgegenwirken durch Verhinderung der Flucht in die Städte und Förde-
rung des Rückzugs abgewanderter junger Menschen durch attraktive Arbeits- und Wohnangebote in der
Gegend in und um Dobitschen.
4.7. Visionen und Utopien ermitteln.
4.8. Dringender Bedarf einer Zündung durch ein breit abgestütztes mit hoher öffentlicher Akzeptanz verse-
henes und von verschiedensten Grupperungen getragenes gemeinsames Ritterguts- und Wasserschlosspro-
jekt.
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4.9. Nutzung und Erhalt des Ritterguts und des Wasserschlosses als Gemeinschaftsaufgabe.
4.10. Öffentliche Institutionen im Rittergut und Wasserschloss zumindest als Teilnutzung.
5. Erweiterte mögliche Zielsetzungen
5.1. Belebung des städtischen und ländlichen Raums in der Absicht die Abwanderung in den Westen aufzu-
halten bzw. die Zuwanderung in den Osten zu fördern.
5.2. Schaffung von Arbeitsplätzen an, im und um das Kulturgut Rittergut und Wasserschloss Dobitschen.
5.3. Sensibilisierung sämtlicher Gesellschaftskreise für eine materielle und ideelle Unterstützung eines Ge-
samtprojekts u.a. zu Gunsten der „Ausgegrenzten, Vergessenen und Überflüssigen" der Gesellschaft durch
Bildung von Arbeitsplätzen für Behinderte, Benachteiligte, Gestrauchelte.
5.4. Schaffung eines Helpcenters im Objekt mit der Möglichkeit sowohl permanente als auch vorüberge-
hende Übernachtungen und Erholungsaufenthalte anzubieten.
5.5. „Auffangbecken" für Hilfsbedürftige.
5.6. Erreichen eines erhöhten Interesses der Öffentlichkeit und insbesondere der Medien durch die ausser-
gewöhnliche Konstellation und die Initiierung eines enorm spannenden, zukunftsorientierten Projekts.
5.7. Am Objekt selbst Durchführung von konkreten Sicherungsarbeiten, Verhinderung des weiteren Zerfalls,
Ausführen denkmalpflegegerechter Sanierungsarbeiten, ev. Rückführung in den Glanz vergangener Zeiten.
5.8. Weitestgehende Öffnung des Ritterguts und des Wasserschlosses für die Öffentlichkeit durch sofort ein-
setzende Veranstaltungen wie „Kunst am Bau", Ausstellungen, laufende Informationen, Referate durch
Fachleute, Musikanlässe, Literaturvorstellungen, Lesungen, Aktionen, Festlichkeiten etc.
5.9. Schaffung eines zeitlich und räumlich weitmöglichsten Zugangs der Öffentlichkeit zu einer der „schöns-
ten Baustellen der Welt".
5.10. Finanzierung der sofort geschaffenen Arbeitsplätze durch Erhebung von Eintrittsgeldern, Sponsorenakti-
vierung und Verkauf geeigneter Güter wie Souvenirs, Bücher, Kunst und Kunsthandwerk sowie durch Artikel
hergestellt in Eigen- und Fremdproduktion.
5.11. Inbetriebnahme einer zweckmässigen Gastronomie, die sich selbst finanzieren kann durch ein vernünf-
tiges Getränke- und Essensangebot mit ausgewogenem Preis-/Leistungsverhältnis.
5.12. Insgesamt eine Vertrauensfrage an ein breites Publikum und an die Öffentlichkeit, ob die Bereitschaft
vorhanden ist, ein Angebot anzunehmen und auch (mit-) zu tragen.
5.13. Ermittlung und Begründung/Aufbau von möglichst vielen Profit-Centers, die einerseits einen oder meh-
rere Arbeitsplätze schaffen und andererseits Einnahmen generieren, die für den Aufbau des Gesamtprojekts
eingesetzt werden können.
6. Bisherige und laufende Aktivitäten
6.1. Es sind sehr viele und zielgerichtete Gespräche mit Vertretern der Behörden, Verwaltung, Denkmalpfle-
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ge sowie interessierten Kreisen geführt worden, aus denen die Sorge um das notleidende Schloss aber auch
der unbedingte Wille zum Erhalt des wertvollen Kulturobjekts klar hervorging.
6.2. Im Sinne einer proaktiven Öffentlichkeitsarbeit und einer hohen Transparenz sollen die Medien von Be-
ginn weg sehr nahe herangezogen werden. Die Eigentümerschaft beabsichtigt - in Abstimmung mit den
involvierten Kreisen - diese Arbeit noch zu intensivieren und auszuweiten, um den Namen Wasserschloss
Dobitschen zu einem Markenzeichen in Thüringen und darüber hinaus zu positionieren.
6.3. Weitere bereits geschehene Aktivitäten: Verarbeitung der Feedbacks, Netzwerkbildung, Ordnung
schaffen, Anfänge einer Positionierung, Studium der Grundlagen und Möglichkeiten, grobe Säuberung des
Wasserschlosses, diverse Reparaturen.
6.4. Für den Wasserschloss Dobitschen ist bereits ein Blog www.schlossdobitschen.blogspot.com sowie eine
Facebook-Seite www.facebook.com/wasserschloss.dobitschen/ eingerichtet worden.
7. Meine persönlichen Interessen
7.1. International Burnout Fund
http://www.internationalburnoutfund.blogspot.com
7.1.1. Der International Burnout Fund ist von Erwin Feurer am 1. Mai 2009 gegründet worden mit dem Ziel, die
grösste Selbsthilfeorganisation in Europa mit 100'000 Sympathisanten, Gönnern und Mitgliedern zu werden.
Der IBF engagiert sich für die „Ausgegrenzten, Vergessenen und Überflüssigen", ist gleichzeitig auch ein Ge-
schäftsmodell.
7.2. „Benzin aus Sand"
http://drpeterplichta.blogspot.ch/
7.3. Buch der Synergie
http://www.buch-der-synergie.de/
7.4. Com Media Vision AG Kunstbuchverlag mit über 80 Publikationen
http://www.lulu.com/spotlight/kultur_palast1
7.4.1. Seit 2009 ist Erwin Feurer als Autor, Verleger und Herausgeber von bis anhin rund 80 Publikationen tätig.
Dem Kunstbuchverlag ist mit der Herausgabe von Büchern zu Gunsten der „Ausgegrenzten, Vergessenen
und Überflüssigen" eine breite Basis gegeben worden.
7.5. „Weltrevolutionen/Paradigmenwechsel"
http://obna.zehnder.ch/eweb/media/obna/2012/05/31/pdf/31_05_2012_obna_1_fc22130974.pdf
7.6. Kunst und Kultur
http://www.kultur-palast.blogspot.com
7.7. Vermittlung Ost-West und umgekehrt
www.neuelaender.blogspot.com
7.8. Der International Burnout Fund 7.1. und die Commerz Vision AG 7.4. sind Eigentümer des Wasserschlos-
ses Dobitschen und wollen an diesem Standort tätig werden. Eine zweckmässige Verwaltung wird dem-
nächst im Schloss eingerichtet.
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B. Bau- und Nutzungskonzept
8. Baukonzept
8.1. Rittergut und Wasserschloss Dobitschen müssen nicht neu erfunden werden. Das 1696 erbaute barocke
Schloss ist als Kulturdenkmal „sakrosankt". Die Sicherung und Gesundung der Bausubstanz ist bereits in die
Wege geleitet. Dennoch werden der Nutzung entsprechend Anpassungen erfolgen, die in Absprache mit
der Denkmalpflege nach den von der Eigentümerschaft unten formulierten Planungsgrundlagen erarbeitet
werden.
8.2. Planungsgrundlagen
Die Bereitstellung und Anwendung einer höchstmöglichen Vielfalt von Planungsgrundlagen unter Beizug der
massgebenden Experten wird so zeitnah wie möglich in folgenden Bereichen angestrebt:
 Gesetzliche Grundlagen, Bauvorschriften, Normen, Richtlinien und Vorschriften der Denkmalpflege
 Bauhistorie, sämtliche bisher verfügbaren Dokumente und Unterlagen
 Alte Pläne, Fotografien, Zeichnungen, Beschreibungen etc.
 Studium, Einschätzung, Auswertung der Bedeutung des Ritterguts und Schlosses für das engere und
weitere Umfeld, Berücksichtigung der Kultur der Gegend
 Grundlagenuntersuchungen, Analysen und Prognosen zu Themen, die für Schloss Dobitschen von
Bedeutung sind
 Einschätzungen der orts- und gegendspezifischen Infrastruktur
 Bauaufnahme, Vermessung, Volumenberechnung, statische Untersuchungen, Baugrunduntersu-
chungen, Mauerwerkanalysen
 Ermittlung der denkmalpflegerischen Gebundenheiten bzw. Freiheiten
 Analyse der Nutzungsmöglichkeiten, Abstimmung der bisherigen Nutzungen mit zukünftigen Anfor-
derungen
 Ermittlung der privaten und öffentlichen finanziellen Mittel, die bereitgestellt werden können/müssen
 Kostenvoranschläge, Devisierungen, Offerteneinholungen
 Wirtschaftlichkeits- und Renditeberechnungen
 Erstellung genauer und zuverlässiger Pläne, ev. Modelle
 Festlegung der Farbkonzepte, der charakteristischen Proportionen und Formenlinien
 Würdigung und Akzeptanz des Potentials des Gesamtensembles in seiner Denkmalaussage
Die obige Auflistung ist weder vollständig, noch ist sie das Mass aller notwendigen Planungsunterlagen, d.h.
sie kann auch gekürzt werden. Die einzelnen Punkte überschneiden sich, ergänzen sich und spielen wech-
selseitig zusammen.
Wichtig ist uns, dass mit grossem Respekt und mit einem hohen Mass an Ehrfurcht mit jedem einzelnen Bau-
teil einerseits und mit dem Gesamtwerk eingebettet in eine geschützte Kulturlandschaft andererseits bei
sämtlichen Planungs- und vor allem dann auch Arbeitsschritten vorgegangen wird. Das Bewusstwerden und
Bewusstsein dieser Einstellung ist Voraussetzung für jeden Baubeteiligten, sei es Planer, Experte oder irgend-
eine Arbeit in und um den Bau Ausführenden. Die tatsächliche Gefahr oder ein Handicap besteht nicht in
einer Über- oder Unterplanung, sondern im konkret sorglosen Umgang in arbeitsmässiger und handwerkli-
cher Hinsicht mit dem Bauwerk. Wenn es gelingt, dieses Bewusstsein auf allen Stufen zu sensibilisieren, ist ein
wesentliches Ziel erreicht.
Im Folgenden werden die nach heutigem Erkenntnisstand bereits vorhandenen Planungsgrundlagen in der
Art dargestellt, wie sie momentan vorliegen, d.h. sie werden laufend verbessert und ergänzt.
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Ganzheitliche und nachhaltige Rehabilitation
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9. Voraussetzungen eines Nutzungskonzepts
9.1. Grundvoraussetzungen: Ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, hohe Sozialkompetenz und ein modernes Bild
von Gleichberechtigung der Geschlechter, Rassen, Religionen und Kulturen sind die Grundlage der Zusam-
menarbeit und Nutzung des Bachoffschen Schlosses. Eine Meinungs-, Herkunfts- und Bildungsvielfalt ist nicht
nur toleriert, sondern erwünscht. Es wird dabei vorausgesetzt, dass Nutzer religiöse und politische Toleranz
pflegen, nach ethischen und moralischen Grundsätzen handeln und in ihrem Wirken Nachhaltigkeit anstre-
ben.
9.2. Gesamtkriterien: Es werden Nutzungen gesucht in den Bereichen Soziales und Wirtschaft, Kunst und Kul-
tur sowie Wissen und Kreativität. Im Sinne einer offenen Gesellschaft streben wir eine kulturelle Vielfalt an. Im
Schloss, den dazu gehörenden Gebäuden und der dazugehörenden Umgebung soll gearbeitet, gewohnt
und gelebt werden.
9.3. Grundkriterien: Wünschbar sind stabile, dauerhafte und berechenbare Nutzungen, die finanziell gesi-
chert sind. Die Verträglichkeit mit der historischen Würde des Ritterguts und Schlosses und seiner Umgebung,
mit den denkmalpflegerischen Aspekten sowie mit den übrigen Nutzungen muss abgewogen und geprüft
werden. Die infrastrukturelle Belastung muss tragbar sein. Angestrebt wird eine hohe Qualität von Produkten
und Dienstleistungen.
9.4. Zusatzkriterien: Schaffung von Arbeitsplätzen, Synergien mit anderen Nutzern, interdisziplinäre Vernet-
zung, ein wirtschaftlich/kultureller Austausch mit der Region, grenzüberschreitende Ausstrahlung sowie ins-
gesamt Wertschöpfung und Steuerkraft sind erwünscht und werden angestrebt.
9.5. Mögliche Nutzungen
9.5.1. Wohnraum
9.5.1.1. Einzelzimmer
9.5.1.2. Mietwohnungen
9.5.1.3. Altersresidenzen
9.5.1.4. Begleitetes Wohnen
9.5.2. Geschäftsraum
9.5.2.1. Büros/Geschäftsdomizile
9.5.2.2. Werkstätten
9.5.2.2.1. Kleine Produktionsbetriebe
9.5.2.2.2. Handwerk
9.5.2.2.3. Künstlerateliers
9.5.2.2.4. Kulturelle Veranstaltungen
9.5.2.2.4.1. Kunstausstellungen
9.5.2.2.4.2. Konzerte
9.5.2.2.4.3. Theateraufführungen
9.5.2.2.5. Workshops
9.5.2.3. Therapiezentrum
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9.5.2.4. Kulturzentrum
9.5.2.5. Gastronomie
9.5.2.5.1. Gästehaus
9.5.2.5.2. Restaurant
9.5.2.5.3. Tagescafé
9.5.3. Landwirtschaft
9.5.3.1. Tierhaltung
9.5.3.2. Milchproduktion
9.5.3.3. Fleischproduktion
9.6. Interessens- und Absichtserklärungen
Unter diesem Punkt werden von allen in irgendeiner Form am Rittergut und Wasserschloss interessierten oder
beteiligten Privaten, Firmen sowie von Vertretern der Öffentlichkeit, Behörden, Denkmalpflege etc. Stellung-
nahmen, Interessens- und Absichtserklärungen interaktiv eingebracht und dargestellt.
9.7. Denkmalpflegerische Grundsätze
9.7.1. Instandhaltung
9.7.2. Instandsetzung
9.7.3. Sanierung
9.7.4. Konservierung
9.7.5. Renovierung
9.7.6. Restaurierung
9.7.7. Befunduntersuchung
9.8. Gesetzliche Grundlage
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Thüringen4
10. Aktuelle Lagebeurteilung
10.1. Martin Burkhardt hat bereits in verdankenswerter Weise verschiedenste Verbindungen hergestellt, so-
dass die Uni Weimar mit Studenten unter der Leitung von Prof.Eckhardt bis anfangs Januar 2024 Konzept-
und Projektvorschläge im Rahmen eines Reallabors unterbreiten werden.
10.2. Ein erstes wunderbares Konzert hat am 4. November 2023 in der Eingangshalle von Schloss Dobitschen
initiiert von Martin Burkhardt und seiner Frau und Sängerin Christine bereits stattgefunden. Es war ein über-
wältigender Erfolg, der Vertrauen bildete und der leidgeplagten Bevölkerung, die über Jahrzehnte mitanse-
hen musste, wie Schloss Dobitschen zerfiel, endlich Eintritt in das Schloss verschaffte.
10.3. Teile des Schlosses sind für den Musikanlass bereits vom Müll befreit und gereinigt worden; ein Contai-
ner mit 40 m3 Sperrmüll ist bereits vollgeladen fachgerecht entsorgt worden. Weitere Arbeiten inklusive klei-
nere Reparaturen sind ebenfalls bereits gemacht worden.
4 ThürDSchG,TH - Thüringer Denkmalschutzgesetz - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)
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10.4. Erste Gespräche mit Vertretern der Denkmalpflege haben schon stattgefunden.
10.5. Der Bürgermeister von Dobitschen Björn Steinicke ist seit der ersten Stunde mit Kopf und Herz dabei
sowohl als Amtsperson wie auch als stv. Leiter der örtlichen Feuerwehr.
10.6. Ein konkretes Ausbauprojekt des Ritterguts und Wasserschlosses Dobitschen sollte absolute Priorität ha-
ben und zeitnah umgesetzt werden.
10. Vorschlag für ein erstes Nutzungskonzept
10.1. Aus den in 9.5. in Erwägung gezogenen Möglichkeiten einer Nutzung des Wasserschlosses werden in
einer ersten Phase realisiert:
10.2. Sofortmassnahmen
10.2.1. Dachreparaturen
10.2.2. Kellersanierung
10.2.3. Parkausdünnung
10.2.4. Wasserabfluss Schlossgraben
10.2.5. Einrichtung diverser Räume als Wohnung und Büro
10.3. Weitere Arbeiten
11. Erste bauliche Massnahmen
11.1. Sofortige Erschliessung mit Wasser/Abwasser, Elektrisch, Telekommunikation.
11.2. Erstellung eines Rohbaus mit sauberen Böden, Wänden und Decken.
11.3. Wiederherstellung und Inbetriebnahme der Toiletten.
11.4. Renovation der Treppenhäuser
11.5. Einbau einer Wohneinheit mit normalem Komfort
11.6. Einbau einer Heizung
11.7. Elektroarbeiten
11.8. Sanitärarbeiten
12. Kosten
12.1. Die Baukosten werden laufend ermittelt und beglichen.
13. Finanzierung
13.1. Die Förderungsmöglichkeiten der Denkmalpflege, der ILE/LEADER sowie Gönner- und Sponsorenbei-
träge sind zumindest zu prüfen und in Betracht zu ziehen..
14. Antrag auf Förderung
14.1. Es werden sämtliche Fördermöglichkeiten in Betracht gezogen.
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C. Von der Vision zur Realität
15. Schlussbemerkungen
15.1. Die Positionierung des Ritterguts und Wasserschlosses Dobitschen als Wohn-, Lebens und Pflegezentrum
ist m.E. eine zweifelsfreie Option und ein Geschäftsmodell, an dem alle Teile der Bevölkerung profitieren
können und werden. Es braucht nur umgesetzt zu werden.
15.2. Das vorliegende Grobkonzept ist dynamisch anpassbar, dessen ist sich der Verfasser bewusst, im Sinne
einer speditiven Handlungsweise wird es dennoch demnächst der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
15.3. Als Nutzungsfavorit in allen bisherigen Planungsüberlegungen und Gesprächen zeichnet sich ab, dass
aus dem Rittergut und Wasserschloss Dobitschen ein Zentrum für Inklusion entstehen soll, in welchem ältere
Menschen - insbesondere Künstler - ihren Lebensabend verbringen und benachteiligte und/oder gesund-
heitlich eingeschränkte Menschen aller Altersstufen betreut und gepflegt werden.
15.4. Unter Inklusion verstehe ich Chancen- und Gütergerechtigkeit. Die Reichen sollen mit ihrem Vermögen
etwas Kluges für die Allgemeinheit insbesondere für die ärmeren Teile der Bevölkerung tun, die Gesunden
sollen für die Kranken etwas leisten. Der Zugang zu einem glücklichen Leben soll für alle Teile der Bevölke-
rung im gleichen Maße geschaffen werden. Wir unterscheiden nicht mehr in starke und/oder schwache
Menschen, beide sind wertvolle Teile unserer Gesellschaft. Es gibt keine bevorzugten Teile mehr in unserer
Gesellschaft. Menschen verschiedener Hautfarbe, Rasse, Herkunft, Geschlecht, Kultur, Religion, Sprache
etc. werden alle gleichermassen und vollumfänglich respektiert.
15.5. Wenn uns obige Zielsetzungen gelingen, geben wir dem Rittergut und Wasserschloss Dobitschen zu-
mindest ideell den Glanz vergangener Zeiten zurück und erhalten als Zugabe gewissermassen eine restau-
rierte und wiederum für Jahrzehnte voll funktionsfähige Gesamtschlossanlage.
15.6. Der Weg von der Vision zur Realität hat mit dem Kauf am 18. Oktober 2023 begonnen; lassen Sie sich
inspirieren und mitnehmen auf diese fantastische Reise, die als Hauptziel hat, Menschen glücklich zu ma-
chen.
D-04626 Dobitschen, 23. November 2023
Erwin Feurer
Konzeptverfasser
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Commerz Vision AG
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Das Rittergut und Wasserschloss Dobitschen stellt als Sachgesamtheit ein Kulturgut von unschätzbar hohem
Wert dar. Es hat jahrzehntelang gelitten und muss unbedingt erhalten, restauriert und einer sinnvollen Nut-
zung zugeführt werden.
Während Jahrhunderten, insbesondere zu Zeiten der Familie Echt von Bachoff, war das Schloss ein führen-
des Zentrum in Politik, Rechtsprechung, Kultur, Wissenschaft, Musik und Literatur. Unzählige Belege sind dafür
vorhanden und auffindbar. Die bedeutende - um nicht zu sagen ruhmreiche - Vergangenheit sollte Anstoss
und Anlass sein, Kräfte und Mittel freizusetzen, um mit einer solidarischen und sozial ausgerichteten Nutzung
in eine glückliche und hoffnungsvolle Zukunft zu gehen.
Das Kulturgut und die Menschen sind dazu bereit, Aussergewöhnliches und Hervorragendes zu leisten; wir
dürfen diese Chance nicht verpassen und die Türen sollen geöffnet werden, um hoch gesteckte Ziele zu
erreichen.
Feurer Fine Art
Kunstbuchverlag
Com Media Vision AG
Egnacherstrasse 79
CH-9320 Frasnacht

Fon: 0041 79 335 08 12
Fax: 0041 71 440 11 10
Mail: kulturpalast@bluewin.ch
Web: www.erwinfeurer.blogspot.com

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